Wir beraten in Deutsch, Türkisch, Englisch und Italienisch.

MichaelZiege

Die Bürogemeinschaft besteht aus mehreren Rechtsanwälten, deren Zielsetzung es ist, Ihnen bei möglichst vielen rechtlichen Fragestellungen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.


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Michael Ziege

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1983 liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Ziege auf dem Gebiet der Strafverteidigung.

Von Beginn an verteidigt Rechtsanwalt Ziege seine Mandanten auf allen Gebieten des Strafrechts und gegen jede Art von Vorwürfen. Er versteht sich als Interessensvertreter seiner Mandanten, als der er dafür zu sorgen hat, dass die Rechte, die das Gesetz allen Beschuldigten einräumt, auch eingehalten werden. Erforderlich ist stets der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu dem Mandanten, um ihn unvoreingenommen vertreten zu können. Hierzu gehört auch, die Interessen des Mandanten zu erkennen und sie vor Gericht sodann durchzusetzen, soweit erforderlich auch unter Austragung von Konflikten vor und mit dem Gericht. Ziel ist stets die erfolgreiche, professionelle Verteidigung.

Seit 1998 ist Rechtsanwalt Ziege Fachanwalt für Strafrecht.

Als Strafverteidiger ist er sowohl in Berlin als auch im ganzen Bundesgebiet tätig. Zu seiner Tätigkeit als Strafverteidiger gehört auch die Führung von Verhandlungen zur möglichen, außergerichtlichen Erledigung von Strafsachen. Besondere Fähigkeiten hat er sich ebenso in der Tätigkeit vor Gericht erworben, häufig auch in Großverfahren, deren Verhandlungsdauer sich teilweise über mehrere Jahre erstrecken kann. In den letzten Jahren hat er überwiegend auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht verteidigt. Hierzu gehört das Steuerstrafrecht, das allgemeine Wirtschaftsstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht, das Bilanzstrafrecht, das Korruptionsstrafrecht und das Unternehmensstrafrecht.

Rechtsanwalt Ziege verteidigt darüber hinaus im Allgemeinen Strafrecht. Er vertritt Opfer von Straftaten oder deren Hinterbliebene als Nebenkläger.

Des Weiteren verfügt er über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen im Revisionsrecht.

Seit 2004 ist Rechtsanwalt Ziege darüber hinaus Fachanwalt für Familienrecht.

Er vertritt Sie in sämtlichen Familiensachen, insbesondere bei Ehescheidungen, Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes sowie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen, ferner besitzt er große Erfahrungen bei dem Entwerfen von Eheverträgen sowie von Scheidungsfolgevereinbarungen.

Rechtsanwalt Ziege spricht fließend Englisch und Italienisch.