Ziege & Çelik Rechtsanwälte und Notar
Wir beraten in Deutsch, Türkisch, Englisch und Italienisch.

Notfall

Auch im Notfall sind wir für Sie da.


Notfall

Auch im Notfall sind wir für Sie da.
Unsere Notrufnummern für den Fall einer Durchsuchung oder Verhaftung sind:
+49 (30) 88 62 00 5 22 - Rechtsanwalt Ziege oder
+49 (30) 88 62 00 5 25 - Rechtsanwalt Çelik


Verhalten bei einer Durchsuchung:

Wie sollten Sie sich bei einer Durchsuchung durch die Polizei, die Steuerfahndung, das Hauptzollamt oder die Staatsanwaltschaft verhalten?

  1. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt, außerhalb der Geschäftszeiten unter den obigen Notfallnummern.

  2. Lassen Sie sich den zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.

  3. Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden. Geben Sie hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab.

  4. Sehen Sie in jedem Fall davon ab, sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Sie haben ein Recht zu schweigen.

  5. Achten Sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel „Teil B“) vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so bezeichnet werden, dass sie tatsächlich auf Grund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.

  6. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.

  7. Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen Durchsuchungen erhoben werden. Tatsächlich führen Sie jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung aufgrund eines solchen Einwandes abgebrochen wird. Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass ganz konkrete Unterlagen oder Gegenstände gesucht werden, ist es ratsam, diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass sogenannte „Zufallsfunde“ die Tatvorwürfe erweitern.


Verhalten bei einer Festnahme:

  1. Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.

  2. Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.

  3. Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.

  4. Benachrichtigen Sie Ihren Rechtsanwalt unverzüglich von der Festnahme.

  5. Falls Sie Ihren Rechtsanwalt nicht sofort erreichen können, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt herzustellen.

  6. Nennen Sie uns dabei in jedem Fall die folgenden Daten:

  • Ihren vollständigen Namen

  • Ihr Geburtsdatum

  • Ihren Aufenthaltsort

  • die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie

  • alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).

 

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