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Die Corana-Krise und die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen

Die Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus belasten und bedrohen die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Erhebliche Umsatzausfälle, Betriebsschließungen und Betriebsunterbrechungen sind für viele Unternehmen unvermeidlich geworden. Viele Unternehmen verfügen nicht über ausreichende Liquidität und Rücklagen. Eine Welle von Unternehmensinsolvenzen wird daher befürchtet.

Die Politik hat auf Bundes- und Landesebene diverse Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um eine Pleitewelle von Unternehmen abzuwenden. Insbesondere hat der Bundestag und Bundesrat am 25./27. März 2020 das Corona-Schutzgesetz verbschiedet.

Das Corono-Schutzgesetz hat insbesondere im Bereich des Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts sowie im Bereich der Arbeitsförderung (Kurzarbeitergeld, Sozialversicherungsbeiträge) erhebliche Erleichterungen zugunsten von Unternehmen gebracht.

Sofern Sie sich im Vorfeld beraten lassen wollen oder unmittelbar von einer Insolvenz bedroht sind oder ein Insolvenzverfahren bereits läuft, stehen wir als Berater und Vertreter zur Verfügung. 

Wir verfügen im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts über umfangreiche Erfahrungen.