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Die Corana-Krise und die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen

Die Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus belasten und bedrohen die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Erhebliche Umsatzausfälle, Betriebsschließungen und Betriebsunterbrechungen sind für viele Unternehmen unvermeidlich geworden. Viele Unternehmen verfügen nicht über ausreichende Liquidität und Rücklagen. Eine Welle von Unternehmensinsolvenzen wird daher befürchtet.

Die Politik hat auf Bundes- und Landesebene diverse Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um eine Pleitewelle von Unternehmen abzuwenden. Insbesondere hat der Bundestag und Bundesrat am 25./27. März 2020 das Corona-Schutzgesetz verbschiedet.

Das Corono-Schutzgesetz hat insbesondere im Bereich des Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts sowie im Bereich der Arbeitsförderung (Kurzarbeitergeld, Sozialversicherungsbeiträge) erhebliche Erleichterungen zugunsten von Unternehmen gebracht.

Sofern Sie sich im Vorfeld beraten lassen wollen oder unmittelbar von einer Insolvenz bedroht sind oder ein Insolvenzverfahren bereits läuft, stehen wir als Berater und Vertreter zur Verfügung. 

Wir verfügen im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts über umfangreiche Erfahrungen.

Subventionsbetrug - Corona - Bußgeld- und Strafverfahren

Wer gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin verstößt, muss mit der Verhängung von Bußgeldern, bis zur Höhe von 10.000,00 € rechnen.

Hierunter fallen insbesondere:

  • das unzulässige Eröffnen von Gewerbebetrieben, § 2 des Bußgeldkataloges,

  • das unzulässige Öffnen von Gaststätten und Hotels, soweit nicht ausschließlich Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung bereitgestellt werden, § 3 des Bußgeldkataloges,

  • das unzulässige Anbieten von touristischen Übernachtungen, § 3 des Bußgeldkataloges und

  • das unzulässige Betreiben eines Einzelhandels, § 3 a des Bußgeldkataloges.

Im Bußgeldkatalog, den Sie über diesen Link vollständig einsehen können, sind noch weitere Verstöße aufgeführt.

Im Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen für Soloselbstständige oder Gewerbebetriebe ist es ebenfalls bereits zur Einleitung zahlreicher Strafverfahren gekommen.

Sollte gegen Sie als Betroffener ein Bußgeldverfahren eingeleitet bzw. ein Bußgeldbescheid verhängt worden sein, oder sollte in Zusammenhang mit Fördermaßnahmen ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, können Sie sich gerne an uns als Verteidiger wenden. Mit der Verteidigung in solchen bzw. ähnlich gelagerten Verfahren sind wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger bestens vertraut.